Entscheidend ist nicht der Preis, sondern das was Sie dafür erhalten.
Unsere Leistungen sind auf unsere Mandanten maßgeschneidert, deshalb kann ich hier keine Gebührentabellen veröffentlichen.
Wenn wir gemeinsam definiert haben, welchen Leistungs- und Auswertungsumfang Sie z.B. für Ihre Buchhaltung benötigen, kann ich Ihnen ein verbindliches Angebot unterbreiten.
Mein Ziel ist es bei regelmäßigen Leistungen, wie z.B. der Buchhaltung oder der Jahresabschlusserstellung einen Fixpreis zu definieren und dies in monatlichen Raten abzurechnen. Sie und ich haben dadurch eine klare Grundlage für unser gemeinsames Arbeiten.
Der Gesetzgeber verbietet heute noch die erfolgsabhängige Vergütung. Aufgrund höchstrichterlicher Rechtsprechung ist aber Besserung in Aussicht.
02.12.2009 - Einspruch einlegen! [mehr]
23.11.2009 - Coaching für Existenzgründer kann gefördert werden [mehr]
09.10.2009 - kann auch bei der Wegverlagerung des Lebensmittelpunktes vom Arbeitsort aus privaten Gründen entstehen [mehr]
Neben den erbschaftsteuerlichen Freibeträgen und der ab dem ... [mehr]