Entscheidend ist nicht der Preis, sondern das was Sie dafür erhalten.
Meine Leistungen sind auf meine Mandanten maßgeschneidert, deshalb kann ich hier keine Gebührentabellen veröffentlichen.
Wenn wir gemeinsam definiert haben, welchen Leistungs- und Auswertungsumfang Sie z.B. für Ihre Buchhaltung benötigen, kann ich Ihnen ein verbindliches Angebot unterbreiten.
Mein Ziel ist es bei regelmäßigen Leistungen, wie z.B. der Buchhaltung oder der Jahresabschlusserstellung einen Fixpreis zu definieren und dies in monatlichen Raten abzurechnen. Sie und ich haben dadurch eine klare Grundlage für unser gemeinsames Arbeiten.
Der Gesetzgeber verbietet heute noch die erfolgsabhängige Vergütung. Aufgrund höchstrichterlicher Rechtsprechung ist aber Besserung in Aussicht.
25.03.2013 - ab Herbst 2013 [mehr]
17.10.2012 - Entwurf eines BMF-Schreibens veröffentlicht [mehr]
10.10.2012 - Erneute Prüfung fällig [mehr]
Erteilen Sie doch einfach den Auftrag zur Beratung, das hilf ... [mehr]