Wirtschaft
bei der Rückreise an den Zoll denken
Immer wieder kommt es vor, dass Urlauber versäumen Einkäufe aus dem Urlaubsland, die die zulässigen Freigrenzen überschreiten korrekt anzumelden und deshalb bei der Entdeckung mit empfindlichen Strafen belegt werden.
Der Zoll informiert mit einer Broschüre umfassend, wie Ärger vermieden werden kann.
geschrieben von Steffen Kachler, Steuerberater in Ingersheim (Kreis Ludwigsburg) am 06.08.2008 um 06:58 Uhr.
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