Steuer
Beschluss des Bundesfinanzhof
Lt. Beschluss des Großen Senats des BFH v. 17.12.2007 (GrS 2/04) ist ein Verlustvortrag nach § 10d EStG nicht auf den Erben übertragbar.
Der BFH gewährt eine Übergangsregelung für Altfälle bis zum 13.03.2008
geschrieben von Steffen Kachler, Steuerberater in Ingersheim bei Bietigheim (Kreis Ludwigsburg) am 14.05.2008 um 00:06 Uhr.
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