Steuer
Verlust aus Gebrauchtwagen-Verkauf steuerlich abzugsfähig
Private Veräußerungsverluste aus dem Verkauf von Wirtschaftsgütern des täglichen Bedarfs anerkannt
Der BHF hat mit Urteil vom 22.04.2008 (IX R 29/06) entschieden, dass der Verlust aus dem Verkauf eines Gebrauchtwagens innerhalb eines Jahres nach der Anschaffung, gem. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 steuerlich zu berücksichtigen ist.
Selbstverständlich wäre ein Gewinn innerhalb dieser Jahresfrist ebenfalls steuerpflichtig.
Insbesondere für Jahreswagenbesitzer kann dieses Urteil von großem Nutzen sein.
Die Finanzverwaltung wird mit diesem Urteil nicht zufrieden sein. Es muss damit gerechnet werden, dass schnellstmöglich eine Gesetzesänderung erfolgen wird die Güter des täglichen Bedarfs von der bisherigen Regelung ausschließt. In der Literatur wird insbesondere der "Brautkleid-Fall" diskutiert (Verkauf des einmal getragenen Kleides mit Verlust).
geschrieben von Steffen Kachler, Steuerberater in Ingersheim (Kreis Ludwigsburg) am 01.08.2008 um 22:51 Uhr.
Wenn Sie lediglich die Zahlen der Lohnsteuerkarte in das Ste ... [mehr]