Steuer
Erbschaftsteuerreform: Wahlrecht gestrichen
Wahlrecht bleibt im Erbfall
Der ursprüngliche Gesetzesentwurf für die Erbschaftsteuerreform sah vor, dass für Übertragungsfälle zwischen dem 01.01.2007 und der Verkündung des neuen Erbschaftsteuergesetzes ein Wahlrecht zwischen der alten und der neuen Rechtslage bestehn soll.
Das Bundeskabinett hat am 11.12.2007 beschlossen, dass dieses Wahlrecht nur im Erbfall gelten soll.
Für Schenkungsfälle gilt das bisherige Recht.
geschrieben von Steffen Kachler, Steuerberater in Ingersheim bei Bietigheim (Kreis Ludwigsburg) am 16.02.2008 um 21:41 Uhr.
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