Steuer
Solidaritätszuschlag verfassungswidrig?
Einspruch einlegen!
Das Niedersächsische Finanzgericht hat den Solidaritätszuschlag als verfassungswidrig eingestuft (AZ: 7 K 143/08). Bis das Bundesverfassungsgericht über den Vorlagebeschluss entschieden hat sollte gegen alle Einkommen- und Körperschaftsteuerbescheide Einspruch eingelegt und das Ruhen des Verfahrens beantragt werden.
Ein Einspruch ist nicht mehr erforderlich, wenn die Steuerbescheide bezüglich des Solidaritätszuschlags für vorläufig erklärt werden. Das Bundesfinanzminsterium stimmt sich hier bereits mit den Ländern ab, um eine Flut von Einsprüchen zu vermeiden.
geschrieben von Steffen Kachler, Steuerberater in Ingersheim (Kreis Ludwigsburg) am 02.12.2009 um 22:29 Uhr.
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