Steffen Kachler
Steuerberater
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Steuer

Fahrtkosten

Eine Tätigkeitsstätte beim Kunden ist keine regelmäßige Arbeitsstätte

Der BFH hat entschieden, dass die betriebliche Einrichtung eines Kunden des Arbeitgebers keine regelmäßige Arbeitsstätte im Sinne des § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 begründet. D.h. für die Fahrten zu diesem Kunden können 30 Cent Werbungskosten je gefahrenen Kilometer und nicht nur je Entfernungskilometer geltend gemacht werden. (Urteil vom 10.07.2009; VI R 21/08)

geschrieben von Steffen Kachler, Steuerberater in Ingersheim, Kreis Ludwigsburg am 01.10.2009 um 17:14 Uhr.


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