Steffen Kachler
Steuerberater
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Steuer

Fotovoltaikanlage

Steuerliche Umsetzung bei der Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Einkommensteuer

Wenn Sie Besitzer einer Fotovoltaikanlage sind hat dies Auswirkungen auf verschiedene Steuerarten.

Zu Beginn der Stromerzeugung müssen Sie, wenn Sie den Vorsteuerabzug aus den Anschaffungskosten in Anspruch nehmen wollen, monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben.

Eine Gewerbeanmeldung ist nicht erforderlich aber das Finanzamt verlangt einen Betriebseröffnungsbogen.



geschrieben von St. Kachler, Steuerberater in Ingersheim bei Bietigheim-Bissingen (Ludwigsburg) am 22.11.2008 um 20:39 Uhr.


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