Steffen Kachler
Steuerberater
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Bundesverfassungsgericht kippt gesetzliche Regelung

Die seit dem Jahr 2007 geltende Regelung, dass die ersten 20 Kilometer für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht mehr als Werbungskosten abgezogen werden können, wird durch Urteil des Bundesverfassungsgerichts rückwirkend aufgehoben. Es gilt die bis zum 31.12.2006 geltende Rechtslage, dass je Entfernungskilometer 30 Cent abgezogen werden können weiter.

Die Finanzämter sollten laut Bundesfinanzministerium angewiesen werden, die von Amts wegen zu veranlassenden Rückzahlungen für das Jahr 2007 möglichst schon in den ersten drei Monaten des Jahres 2009 zu leisten.

Was muss der einzelne Steuerpflichtige unternehmen um von diesem Urteil zu profitieren?

Wer in seiner Steuererklärung 2007 im Vertrauen auf die Gesetzesänderung keine Angaben zur Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und der Zahl der Arbeitstage gemacht hat, kann dies nunmehr seinem Finanzamt mitteilen, das dann auch von Amts wegen die Änderung der Steuerfestsetzung für 2007 veranlasst.

Wer die Entfernungskilometer bereits bei seiner Steuererklärung für das Jahr 2007 geltend gemacht hat, braucht nichts mehr zu unternehmen.

Für meine Mandanten habe ich dies bereits im Rahmen der Einkommensteuererklärung erledigt.

geschrieben von Steffen Kachler, Steuerberater in Ingersheim (Kreis Ludwigsburg) am 14.12.2008 um 20:27 Uhr.


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