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Wirtschaft

kleine GmbH im Bundestag beschlossen

neu: Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt; Stammkapital bleibt bei 25.000 Euro

Am 26. Juni 2008 wurde im Bundestag das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) beschlossen.
Dies ermöglicht mit der Unternehmergesellschaft bereits ab einem Euro Stammkapital eine haftungsbeschränkte Rechtsform. Ein viertel des Gewinns muss einbehalten werden, bis das Stammkapital von 25.000 Euro erreicht ist.
Dann besteht die Möglichkeit in die klassische GmbH zu wechseln.

Die Unternehmergesellschaft wurde hauptsächlich geschaffen, weil die englische Limited inzwischen rund 40.000 mal im Jahr als Rechtsform von deutschen Gründern gewählt wurde. Hier sollte eine Alternative im deutschen Recht entstehen.

Die ursprünglich geplante Reduzierung des Mindeststammkapitals von 25.000 Euro auf 10.000 Euro wurde nicht umgesetzt.

Daneben werden Maßnahmen zum Gläubigerschutz und zur Beschleunigung bei der Eintragung im Handelsregister.

Es ist geplant, dass das Gesetz zu Beginn des IV: Quartals in Kraft tritt.

geschrieben von Steffen Kachler, Steuerberater in Ingersheim (Kreis Ludwigsburg) am 29.06.2008 um 12:05 Uhr.


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