Steuer
Finanzgericht fordert Überweisung bei Handwerkerleistungen
Nach einem Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf (AZ: 15 K 3449/06 E) sind Zahlungen an Handwerker als haushaltsnahe Dienstleistungen nur abzugsfähig, wenn, wie es auch der Gesetzeswortlaut fordert, die Bezahlung durch Überweisung erfolgte.
geschrieben von Steffen Kachler, Steuerberater in Ingersheim bei Bietigheim-Bissingen am 22.01.2009 um 00:39 Uhr.
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