Steuer
Steuerklassenwechsel für höheres Elterngeld zulässig
Urteil des Landessozialgerichts Nordrheinwestfalen
Der Wechsel des Ehegatten mit dem niedrigeren Einkommen in die Steuerklasse III, vor der Geburt eines Kindes, mit dem Zweck dadurch ein höheres Elterngeld zu erlangen wird für zulässig erachtet (Urteil vom 16.01.2009; L 13 EG 51/08).
Das LSG NRW hat allerdings die Revision zum Bundessozialgericht zugelassen.
geschrieben von Steffen Kachler, Steuerberater in Ingersheim (Kreis Ludwigsburg) am 26.02.2009 um 00:04 Uhr.
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