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Steuer

doppelte Haushaltsführung

kann auch bei der Wegverlagerung des Lebensmittelpunktes vom Arbeitsort aus privaten Gründen entstehen

Wegen mehreren Urteilen des BFH, hat die Finanzverwaltung ihre Rechtsauffassung geändert. Das entsprechende BMF-Schreiben wird demnächst angepasst.
Wenn die Wegverlagerung des Lebensmittelpunktes von der bisherigen Wohnung am Beschäftigungsort aus privaten Gründen erfolgt und von Dauer ist, liegt eine doppelte Haushaltsführung vor.
Die Kosten für den Umzug in die Wohnung außerhalb des Beschäftigungsortes sind keine Werbungskosten.
Der Umzug in eine neue/andere (Zweit-) Wohnung am Beschäftigungsort führt zu Werbungskosten.

geschrieben von Steffen Kachler, Steuerberater in Ingersheim bei Bietigheim-Bissingen am 09.10.2009 um 04:25 Uhr.


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