Steffen Kachler
Steuerberater
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Lexikon

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Veranlagunsformen für Ehegatten

Verheiratete, die nicht dauernd getrennt leben werden grundsätzlich zusammen veranlagt.
Neben der Zusammenveranlagung sind auf Antrag die getrennte Veranlagung oder die besondere Veranlagung im Jahr der Eheschließung möglich.

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