Lexikon
Veranlagunsformen für Ehegatten
Verheiratete, die nicht dauernd getrennt leben werden grundsätzlich zusammen veranlagt.
Neben der Zusammenveranlagung sind auf Antrag die getrennte Veranlagung oder die besondere Veranlagung im Jahr der Eheschließung möglich.
geschrieben von: Steffen Kachler, Steuerberater in Ingersheim
02.12.2009 - Einspruch einlegen! [mehr]
23.11.2009 - Coaching für Existenzgründer kann gefördert werden [mehr]
09.10.2009 - kann auch bei der Wegverlagerung des Lebensmittelpunktes vom Arbeitsort aus privaten Gründen entstehen [mehr]
Das ist so nicht richtig: Werbungskosten z.B. für die ... [mehr]