Lexikon
... macht eh keiner, der gut beraten ist.
Für die anderen regelt § 370 AO die Tatbestandsmerkmale und die Strafe.
Wer es versehentlich doch getan hat sollte sich zu Fragen einer Selbstanzeige beraten lassen.
geschrieben von: Steffen Kachler, Steuerberater in Ingersheim bei Bietigheim (Kreis Ludwigsburg)
Das ist so nicht richtig: Werbungskosten z.B. für die ... [mehr]