Lexikon
Die getrennte Veranlagung ist eine mögliche Veranlagungsform für Ehegatten.
Bei der getrennten Veranlagung werden jedem Ehegatten seine Einkünfte zugerechnet. Sonderausgaben werden bei dem Ehegatten berücksichtigt, der sie geleistet hat. Außergewöhnlichen Belastungen und Steuerermäßigungsbeträge bei Aufwendungen für haushaltsnahe beschäftigungsverhältnisse/Dienstleistungen werden bei jedem Ehegatten zur Hälfte abgezogen, sofern die Ehegatten nicht eine andere Aufteilung wählen. Der Besteuerung wird jeweils die Grundtabelle zugrunde gelegt.
geschrieben von: Steffen Kachler, Steuerberater in Ingersheim bei Bietigheim-Bissingen
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