Lexikon
Die Finanzämter sind Landesbehörden. Die Aufgaben der Finanzämter sind im Gesetz über die Finanzverwaltung (FVG) festgelegt.
Nach § 17 FVG umfassen diese die Verwaltung der Steuern mit Ausnahme der bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern, soweit die Verwaltung nicht den Bundesfinanzbehörden oder Gemeinden übertragen worden ist.
geschrieben von: Steffen Kachler, Steuerberater in Ingersheim bei Bietigheim-Bissingen
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