Lexikon
Die Finanzämter sind Landesbehörden. Die Aufgaben der Finanzämter sind im Gesetz über die Finanzverwaltung (FVG) festgelegt.
Nach § 17 FVG umfassen diese die Verwaltung der Steuern mit Ausnahme der bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern, soweit die Verwaltung nicht den Bundesfinanzbehörden oder Gemeinden übertragen worden ist.
geschrieben von: Steffen Kachler, Steuerberater in Ingersheim bei Bietigheim-Bissingen
Das ist so nicht richtig: Werbungskosten z.B. für die ... [mehr]