Lexikon
Traditionelle Bekleidung des weiblichen Teils einer Hochzeitszeremonie.
Das rein steuerlich motivierte Tragen eines solchen Kleidungsstückes ist meist unvorteilhaft (typischerweise für den männlichen Teil der Zeremonie).
Die Kosten des Festes und das Ausgabeverhalten der Ehegattin übersteigen die Steuerersparnis bei weitem.
Eine anwaltliche Beratung zu sinnvollen Gestaltungen des Güterstandes unterbleibt häufig.
Meist wird versäumt das Brautkleid binnen Jahresfrist zu veräußern und die steuerlichen Verluste geltend zu machen.
geschrieben von: Steffen Kachler, Steuerberater in Ingersheim bei Bietigheim-Bissingen
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