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AO

Abkürzung für Abgabenordnung.
Die Abgabenordnung ist das A und O im deutschen Steuerrecht und wird auch als Steuergrundgesetz bezeichent. Die AO regelt alles Wesentliche, dass für alle Steuerarten gilt, insbesondere das Verfahrensrecht, die Vorschriften zum außergerichtlichen Rechtsbehelf, das Erhebungsverfahren und das Vollstreckungsverfahren sowie strafrechtliche Bestimmungen.

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