Feinheiten
Neben den erbschaftsteuerlichen Freibeträgen und der ab dem 1.1.2009 geänderten Bewertung für Immobilien, stellt sich die Frage ob bereits Vorschenkungen vorliegen.
Auf der Ebene der Einkommensteuer ist zu klären
Unter dem Aspekt der eigenen Versorgung ist zu prüfen ob Sie vom Beschenkten eine Rentenzahlung für die Schenkung erhalten möchten oder sollten evtl. Darlehen mit übernommen werden. Häufig werden Nießbrauchsregelungen vereinbart.
Möglicherweise möchten Sie regeln was geschehen soll wenn der Beschenkte vor Ihnen verstirbt oder sich nicht wunschgemäß weiter entwickelt.
Für den Bedachten ist zu klären wie sich die Schenkung auf seine steuerliche Situation auswirkt.
Für ein Beratungsgespräch stehe ich gerne zur Verfügung.
geschrieben von: St. Kachler, Steuerberater in Ingersheim bei Bietigheim-Bissingen, Ludwigsburg
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